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ungereinigt

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 Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] [[leer|leer]] sind, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie  als "//ungereinigt leer//". Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] [[leer|leer]] sind, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie  als "//ungereinigt leer//".
 +
 +Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //ungereinigt leer// angesehen werden.
  
 Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist.
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 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
  
-  * [[leer|leer]]+ → [[leer|leer]]
ungereinigt.1688145796.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/06/30 19:23 von admin