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ungereinigt

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 Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] als [[leer|leer]] gelten, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie  als "//leer, ungereinigt//". Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] als [[leer|leer]] gelten, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie  als "//leer, ungereinigt//".
  
-Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //ungereinigt leer// angesehen werden.+Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //ungereinigt leer// angesehen werden.
  
 Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist.
ungereinigt.1720689324.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/11 11:15 von admin