ungereinigt
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
| ungereinigt [2025/09/05 09:38] – [ungereinigt] admin | ungereinigt [2025/09/19 11:31] (aktuell) – [ungereinigt] admin | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
| Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] als [[leer|leer]] gelten, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefahrgutrecht sie als "// | Wenn [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] als [[leer|leer]] gelten, aber noch Reste von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] enthalten, bezeichnet das Gefahrgutrecht sie als "// | ||
| - | Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer Umschließung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //leer, ungereinigt// | + | Näher definiert ist das nicht. Wenn die vorhandenen Reste aus einer [[umschliessung|Umschließung]] nicht oder nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als //leer, ungereinigt// |
| Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten (__nicht__ alle!) ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. | Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] vorgenommen werden. Die meisten (__nicht__ alle!) ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] 4, was für [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige Transporte]] spannend ist. | ||
ungereinigt.1757057938.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
