verpacker
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Verpacker i.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] ist, wer Gefahrgüter in [[versandstueck|Versandstücke]] einbringt. | Verpacker i.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] ist, wer Gefahrgüter in [[versandstueck|Versandstücke]] einbringt. | ||
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+ | Als Verpacker i.S.d. Vorschriften gilt auch, wer Sendungen verändert; z.B. indem Versandsücke aus einem Container entladen und auf Palette gepackt werden. Hier muss der Verpacker sicher stellen, dass u.a. die [[bezettelung|Bezettelung]] weiterhin sichtbar ist. | ||
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+ | Verpacker müssen für alle anwendbaren [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] ausreichend und angemessen [[schulung|geschult]] sein. | ||
=== Siehe auch ==== | === Siehe auch ==== | ||
→ [[befueller|Befüller]] | → [[befueller|Befüller]] |
verpacker.1609363135.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin