====== Abfallbeauftragter ====== Ganz genau "//Betriebsbeauftragter für Abfall//". ===== Deutschland ===== In Deutschland vorgegeben durch das [[kreislaufwirtschaftsgesetz|KrWG]]. Der Abfallbeauftragte soll primär den Unternehmer beraten. Vorgeschrieben ist ein Abfallbeauftragter für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen mit [[abfall|Abfällen]] umgegangen wird (Behandlung, Entsorgung, usw.) und für Betreiber von Rücknahmesystemen. Hinzu kommen u.a. die Vertreiber von Elektro-/ Elektronikgeräten, die diese wieder zurück nehmen und Hersteller/ Vertreiber von Transport- und Verkaufsverpackungen. Der Abfallbeauftragte muss grundsätzlich ein Betriebsangehöriger sein. ===== Österreich ===== In Österreich muss ein Abfallbeauftragter von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern bestellt werden (gem. §11 Abfallwirtschaftsgesetz - AWG). Neben der Beratung bestehen hier mehr Überwachungspflichten.