====== Absender ====== Gemäß [[GGVSEB|GGVSEB]] generell derjenige, der mit dem [[befoerderer|Beförderer]] einen [[Beförderungsvertrag|Beförderungsvertrag]] schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muss dessen [[Pflichten|Pflichten]] mit wahrnehmen. Zu den [[pflichten|Pflichten]] des Absenders gehört vor allem die nachweisliche Weitergabe der richtigen und vollständigen Informationen sowie die Mitgabe des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]]. Nicht gleichzusetzen mit dem [[versender|Versender]]. ==== Sprache ==== * Englisch: [[shipper|Shipper]] (mehrdeutig!) * Französisch: [[expediteur|Expéditeur]] (mehrdeutig!)