====== Airbag ====== Wörtlich "Luftbeutel". Sicherheitseinrichtung in Kraftfahrzeugen gegen Unfallfolgen. ===== Grundsätzliches ===== Airbags werden i.d.R. durch kleine [[explosion|Sprengladungen]] ausgelöst bzw. aufgeblasen. Das entstehende Luftpolster schützt dann (hoffentlich) bei Unfällen vor Verletzungen. ===== Gefahrgut ===== In Airbags können je nach Bauart und Alter extrem unterschiedliche Mengen Sprengstoff ([[nettoexplosivstoffmasse|Nettoexplosivstoffmasse]]) enthalten sein. Diese kann mehrere hundert Gramm oder nur wenige Milligramm betragen. Eingestuft werden Airbags je nach Reaktionsgeschwindigkeit, Sprengstoffmenge und [[versandstueck|Verpackungsart]] (!) i.d.R. so: * UN 0503 Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch, 1.4G * UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, 9 ===== Weiteres Recht ===== Airbags können (unabhängig von der gefahrgutrechtlichen Einstufung) dem [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]] unterliegen.