====== Ansteckungsgefährlich ====== Erreger (z.B. Viren, Bakterien, Prionen), die krank machen. ===== Grundsätzliches ===== {{ :ansteckungsgefaehrlich.jpg?200|}} Ansteckungsgefährliche Erreger können durch Einatmen, Verschlucken, Berührung mit der unverletzten Haut oder durch blutige Verletzungen übertragen werden. Die Erkrankungen können von "//unbemerkt//" über "//unschön//" zu "//tödlich//" verlaufen. Erreger können für nur eine Spezies oder mehrere Spezies ansteckungsgefährlich sein. ===== Gefahrgut ===== Wenn Erreger ein hohes Gefahrenpotenzial haben __und__ während eines Transportes (einschließlich [[Zwischenfall|Zwischenfällen]]) hochgradig ansteckungsgefährlich sein können, gelten sie als [[gefahrgut|Gefahrgut]] der [[klassen|Klasse]] 6.2. Differenziert wird zudem, ob sie nur Tiere oder auch Menschen gefährden können: * UN 2814 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen, 6.2 * UN 2900 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Tiere, 6.2 [[abfall|Abfälle]], die potenziell ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten können, sind ebenfalls Gefahrgut: * UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g., 6.2 Werden Proben befördert, die potenziell ansteckungsgefährliches Material enthalten, gelten sie auch als Gefahrgut: * UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B, 6.2 Hier besteht jedoch eine Befreiung durch die [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] P 650 ===== Weiteres Recht ===== Ansteckungsgefährliche Stoffe unterliegen nicht dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]].