====== Aufbewahrungspflicht ====== Pflicht, alten Kram aufzuheben... :-) Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] kennt einige ausdrückliche Aufbewwahrungspflichten, z.B. für: * [[jahresbericht|Jahresbericht]] des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] * [[schulung|Schulungsnachweise]] * [[tankakte|Tankakte]] * [[zwischenfall|Unfallberichte]] Die Dauer beträgt in den meisten Fällen fünf Jahre und muss auch dann beachtet werden, wenn z.B. ein Geschäftszweig eingestellt wird. Die genaue Dauer und die Zuordnung, wer diese [[pflichten|Pflicht]] wahrnehmen muss, ist der jeweiligen Rechtsvorschrift zu entnehmen. ==== Trivia ==== - Einige Vorschriften kennen auch eine ausdrückliche Vernichtungspflicht, wenn die Aufbewahrungspflicht endet. - Die Pflicht, den Jahresbericht für fünf Jahre aufzubewahren, wurde mit Änderung der [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|GbV]] im Juni 2023 vom Gefahrgutbeauftragten auf den Unternehmer übertragen.