====== Batterieaufkleber ====== {{ :batterieaufkleber.jpg?200|}} Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für [[lithiumbatterie|Lithiumbatterien]] oder [[natriumbatterie|Natriumbatterien]], die nach der [[sondervorschrift|Sondervorschrift]] (SV) 188 verpackt sind. Anwendbar auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] und der See. Die SV 188 darf angewandt werden für [[batterie|Batterien]] und Geräte mit solchen Batterien, wenn * Lithium-Metall-Batterien nicht mehr als 1g Lithium je Zelle __und__ nicht mehr als 2g Lithium je Batterie enthalten. * Lithium-Ionen-Batterien/ Natrium-Ionen-Batterien nicht mehr als 20 [[wattstunden|Wattstunden (Wh)]] Leistung je Zelle und nicht mehr als 100Wh Leistung je Batterie haben. * Elektrisch miteinander verbundene Batterien gelten als __eine__ Batterie! Um die SV 188 anzuwenden, gilt: * Jede Batterie muss geprüft und unbeschädigt sein. * Jede Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein. * Jedes Geräte muss gegen unbeabsichtiges Einschalten geschützt sein. * Eine stabile ([[verpackungscodierung|ungeprüfte]]) Verpackung muss genutzt werden. * Ein [[versandstueck|Versandstück]] mit Batterien darf nicht schwerer als 30kg brutto sein. * Beschädigte Versandstücke dürfen __nicht__ befördert werden. * Jedes Versandstückist mit dem Batterieaufkleber zu bezetteln. Bei Einhaltung aller Bedingungen sind die Beförderungen von den weiteren Gefahrgutvorschriften befreit. ==== Siehe auch ==== → [[gefahrzettel|Gefahrzettel]]