====== Beförderer ====== Gemäß [[GGVSEB|GGVSEB]] generell derjenige, der mit dem [[Absender|Absender]] einen [[Beförderungsvertrag|Beförderungsvertrag]] schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muss dessen [[Pflichten|Pflichten]] mit wahrnehmen. Zu den Pflichten des Beförderers zählt die Auswahl einer geeigneten [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]], eines geeigneten [[Fahrer|Fahrers]] und die Übergabe des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]] an den Fahrer.