====== Beförderungseinheit ====== Begriff aus der Beförderung von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. ===== Straße ===== Eine Beförderungseinheit ist ein **Kraft**fahrzeug ohne oder mit einem Anhänger und kann somit per Definition aus einem oder zwei [[fahrzeug|Fahrzeugen]] bestehen (Zugmaschine oder Verband aus Zugmaschine und Anhänger; Definition trifft auch auf Zugmaschine + Sattelauflieger zu). Definiert in Kapitel 1.2 ([[adr|ADR]]).{{ :befoerderungseinheit.gif?150|}} Die Trennung Beförderungseinheit/ Fahrzeug ist an vielen Stellen im Gefahrgutrecht wichtig. So können Ausrüstungsvorschriften für das Eine oder das Andere gelten: * //Beförderungseinheiten // müssen immer mit zwei [[feuerloescher|Feuerlöschern]] ausgestattet sein, ganz gleich, ob ein Anhänger dran hängt. * //Fahrzeuge// müssen immer einen Unterlegkeil mitführen. Besteht die Beförderungseinheit also aus zwei Fahrzeugen, müssen auch zwei Keile dabei sein. ===== See ===== Die Seefracht spricht von → [[gueterbefoerderungseinheit|Güterbeförderungseinheiten]], was verkürzt auch als "//Beförderungseinheit//" adressiert wird. Details siehe dort. ==== Sprache ==== * Englisch: "//transport unit//" * Französisch: "//unité de transport//" * Polnisch: "//jednostce transportowej//" * Spanisch: "//unidad de transporte//" ==== Siehe auch ==== → [[befoerderungsmittel|Beförderungsmittel]] ==== Trivia ==== Wird Gefahrgut mittels Fahrzeugen befördert, die keine //Kraft//fahrzeuge sind (z.B. Fahrrad, Pferdekutsche), gelten diese nicht als Beförderungseinheiten bzw. unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht.