====== Beförderungskategorie ====== Einteilung von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials auf den [[verkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]]. Die Beförderungskategorie wird den Stoffen spezifisch mit einer arabischen Zahl zwischen 0 und 4 zugeordnet. Zu finden in der Tabelle A der jeweiligen Verkehrsträgervorschrift und im Unterabschnitt 1.1.3.6. Nicht zu verwechseln mit der [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]]. Siehe auch → [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]]