====== Beförderungspapier ====== Feststehender Begriff. Dokument, welches dem Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] mitgegeben werden muss. Eines der größten Minenfelder, die das Gefahrgutrecht kennt... :-D ===== Straße/ Schiene/ Binnenschiff ===== Beförderungspapiere sind auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] __nicht__ formgebunden, müssen aber bestimmte Inhalte verbindlich darstellen: * Absender * Empfänger * Anzahl und Beschreibung der [[versandstueck|Versandstücke]] * Menge * [[klassifizierung|Klassifizierung]] * Pflichtangaben nach [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] Als Beförderungspapier können u.a. Lieferscheine, [[cmr|CMR]]-Frachtbriefe oder [[abfall|Abfall]]-Begleitscheine genutzt werden. Die Binnenverkehrsträger erlauben auch die Nutzung fremder Dokumente wie [[IMO-Erklärung|IMO-Erklärung]] oder [[Shipper's Declaration|Shipper's Declaration]]. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten. ===== See ===== Der [[imdg-code|IMDG-Code]] enthält einen Vorschlag ([[imo-erklaerung|IMO-Erklärung]]), den die Kapitäne und Reedereien noch immer gerne sehen, der jedoch inzwischen ebenfalls unverbindlich ist. Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern. ===== Luft ===== Nur die [[iata-dgr|IATA-DGR]] legt für die Luft formelle Anforderungen an die [[shipper_s_declaration|Shipper's Declaration]] fest, akzeptiert inzwischen wie alle anderen Verkehrsträger aber auch das "[[multimodales_befoerderungspapier|Multimodale Beförderungspapier]]". Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern. ===== Sprache des Beförderungspapiers ===== Für die [[sprache|Sprache]] gibt es klare Vorgaben, die unbedingt beachtet werden sollten. Verstöße werden mit empfindlichen Bußen belegt oder führen zur Ablehnung der Sendung. Bei [[intermodal|intermodalen]] Verkehren gibt es teilweise Erleichterungen bzw. Abweichungen. ==== Straße ==== Für Straße ([[adr|ADR]]) gilt: Das Beförderungspapier __muss__ in der Sprache des Versandlandes abgefasst werden. Ist diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, muss das Dokument in einer dieser Sprachen __ergänzt__ werden. [[multilaterale_vereinbarung|Multilaterale Vereinbarungen]] können da zwischenstaatliche Abweichungen formulieren. Gerade deutsche Behörden fremdeln erheblich mit der ihnen offenbar eher nicht geläufigen Sprache Englisch. Daher werden //rein englische// Beförderungspapiere in Deutschland mit spürbaren Bußgeldern geahndet. Wegen der mangelnden Verständlichkeit. ==== Schiene ==== Auf der Schiene ([[rid|RID]]) gilt, dass das Beförderungspapier in einer oder mehreren Sprachen abgefasst werden darf. Eine davon muss Deutsch, Englisch oder Französisch sein. Eine Vorgabe bezüglich der Sprache des Versandlandes gibt es hier nicht. Auch hier sind multilaterale Vereinbarungen möglich, die das anders regeln. ==== Binnenschiff ==== Für Binnenschiffsverkehre ([[adn|ADN]]) gelten die gleichen Vorgaben wie für die Straße. Das ADN erlaubt an dieser Stelle auch ausdrücklich die Dokumente anderere Verkehrsträger. ==== See ==== Für die See gibt es keine konkreten Vorgaben zu dessen [[sprache|Sprache]]. Die Rechtsunterworfenen sind aber gut beraten, alle Angaben auf Englisch zu ergänzen (Sprache des Versandlandes/ Englisch) oder nur Englisch zu nutzen. ==== Luft ==== Für die Luftfracht gilt: Alles muss Englisch abgefasst sein. Die Sprache des Versandlandes (zusätzlich!) wird auf den Beförderungspapieren geduldet. ---- ===== Sprachen ===== → Englisch: //Transport document// ==== Siehe auch ==== → [[sprache|Sprache]] → [[gendergerechte_sprache|Gendergerechte Sprache]] ---- ==== In eigener Sache ==== Unterstützung zur Erstellung von Beförderungspapiere finden Sie [[https://www.gefahrgutberater.de/dienstleistungen/begleitdokumente.html|hier]].