====== Beförderungspapier ====== Feststehender Begriff. Dokument, welches dem Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] mitgegeben werden muss. Eines der größten Minenfelder, die das Gefahrgutrecht kennt... :-D ===== Straße/ Schiene/ Binnenschiff ===== Beförderungspapiere sind auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] __nicht__ formgebunden, müssen aber bestimmte Inhalte verbindlich darstellen: * Absender * Empfänger * Anzahl und Beschreibung der [[versandstueck|Versandstücke]] * Menge * [[klassifizierung|Klassifizierung]] * Pflichtangaben nach [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] Als Beförderungspapier können u.a. Lieferscheine, [[cmr|CMR]]-Frachtbriefe oder [[abfall|Abfall]]-Begleitscheine genutzt werden. Die Binnenverkehrsträger erlauben auch die Nutzung fremder Dokumente wie [[IMO-Erklärung|IMO-Erklärung]] oder [[Shipper's Declaration|Shipper's Declaration]]. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten. ===== See ===== Der [[imdg-code|IMDG-Code]] enthält einen Vorschlag ([[imo-erklaerung|IMO-Erklärung]]), den die Kapitäne und Reedereien noch immer gerne sehen, der jedoch inzwischen ebenfalls unverbindlich ist. Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern. ===== Luft ===== Nur die [[iata-dgr|IATA-DGR]] legt für die Luft formelle Anforderungen an die [[shipper_s_declaration|Shipper's Declaration]] fest, akzeptiert inzwischen wie alle anderen Verkehrsträger aber auch das "[[Multimodal Dangerous Goods Form|Multimodal Dangerous Goods Form]]". Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern. ===== Sprache des Beförderungspapiers ===== Für die [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträger]] gilt: Das Beförderungspapier __muss__ in der Sprache des Versandlandes abgefasst werden ([[multilaterale_vereinbarung|Multilaterale Vereinbarungen]] können da zwischenstaatliche Abweichungen formulieren). Ist diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, muss das Dokument in einer dieser Sprachen __ergänzt__ werden. Gerade deutsche Behörden fremdeln erheblich mit der ihnen offenbar eher nicht geläufigen Sprache Englisch. Daher werden //rein englische// Beförderungspapiere in Deutschland mit spürbaren Bußgeldern geahndet. Wegen der mangelnden Verständlichkeit. Für die See gibt es keine konkreten Vorgaben zu dessen [[sprache|Sprache]]. Die Rechtsunterworfenen sind aber gut beraten, alle Angaben auf Englisch zu ergänzen (Sprache des Versandlandes/ Englisch) oder nur Englisch zu nutzen. Für die Luftfracht gilt: Alles muss Englisch abgefasst sein. Die Sprache des Versandlandes (zusätzlich!) wird auf den Beförderungspapieren geduldet. ==== Sprachen ==== → Englisch: //Transport document// ==== Siehe auch ==== → [[sprache|Sprache]] → [[gendergerechte_sprache|Gendergerechte Sprache]] ---- ==== In eigener Sache ==== Unterstützung zur Erstellung von Beförderungspapiere finden Sie [[https://www.gefahrgutberater.de/dienstleistungen/begleitdokumente.html|hier]].