====== Beförderungsvertrag ====== Rechtlich verbindliches Übereinkommen für die Durchführung einer Beförderung von [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem [[befoerderer|Beförderer]] und dem [[absender|Absender]] (Begriffsbestimmungen gemäß Gefahrgutrecht) geschlossen. Er kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden. Bei Zustandekommen des Beförderungsvertrages gelten für den Absender besondere Informationspflichten. Zudem sind Absender und Beförderer für die Übergabe des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]] an den [[fahrer|Fahrzeugführer]] verantwortlich. siehe auch → [[ggvseb|GGVSEB]] → [[pflichten|Pflichten]]