====== Bergungsverpackung ====== Feststehender Begriff aus dem [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]]. Eine [[umschliessung|Umschließung]], welche für die Aufnahme von [[versandstueck|Versandstücken]] mit [[beschaedigt|Beschädigungen]] eine besondere [[verpackungscodierung|Zulassung]] aufweist (im Rahmen der [[bergung|Bergung]]). ===== Zulassung ===== Bergungsverpackungen gelten als "//Sonderverpackungen//" und haben eine Zulassung als Versandstück. Sie dienen der Aufnahme ausgetretener Güter oder beschädigter Versandstücke. Ihre Kapazität endet bei 400[[kilogramm|kg]] netto bzw. 450L Fassungraum. Für größere Mengen können [[bergungsgrossverpackung|Bergungsgroßverpackungen]] genutzt werden, für die Bergung von [[druckgefaess|Druckgefäßen]] gibt es [[bergungsdruckgefaess|Bergungsdruckgefäße]]. Bergungsverpackungen sind meist die einzige legale Möglichkeit, beschädigte Versanstücke zu transportieren. Bergungsverpackungen (bzw. -großverpackungen) müssen über eine reguläre Zulassung verfügen und entsprechend codiert sein. Zudem muss der Buchstabe "//T//" in die Codierung eingefügt werden: „UN 1A1**T**/Y 1.4/150/98/NL/VL 824“ ===== Bezettelung ===== Bergungsverpackungen müssen wie reguläre Gefahrgutverpackungen [[bezettelung|bezettelt]] werden. Hinzu kommt die Aufschrift "//Bergung//". ===== Dokumentation ===== In den [[befoerderungspapier|Beförderungspapieren]] muss der Begriff "//Bergung//" eingetragen werden. ==== Sprache ==== * Englisch: "//Salvage packaging//" * Französisch: "//Emballage de secours//"