====== Besondere Zulassung ====== Zulassung von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] für die Beförderung besonderer [[gefahrgut|Gefahrgüter]] (Produkte der [[explosion|Klasse 1]]) bzw. besonderer Beförderungsarten ([[Tank|Tanktransport]], [[memu|MEMU]]); auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des [[adr|ADR]] (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“). Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. [[ABS|ABS]], [[Retarder|Retarder]], elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen. Besondere Zulassungen erhalten die Fahrzeugarten → [[AT-Fahrzeug|AT-Fahrzeug]] → [[EX/ II-Fahrzeug|EX/II-Fahrzeug]] → [[EX/ III-Fahrzeug|EX/III-Fahrzeug]] → [[FL-Fahrzeug|FL-Fahrzeug]] → [[OX-Fahrzeug|OX-Fahrzeug]] → [[memu|MEMU]] ---- {{ :t_9_bescheinigung.jpg?nolink&200 |}} Der rosarote Querstrich gehört zum Dokument.