====== Bußgeld ====== Kostenpflichtige erzieherische Maßnahme. Bußgelder werden bei [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeiten]] verhängt. Bei geringen Verstößen ist ein [[verwarngeld|Verwarngeld]] möglich. Für Bußgelder gelten folgende Grundsätze: * Unwissenheit schützt nicht vor Strafe * Bußgelder richten sich an natürliche Personen, nie an juristische * die Bußgeld-Kataloge gehen von __normalen__ Tatumständen aus __ Keine__ normalen Tatumstände liegen vor, wenn * der Täter innerhalb kurzer Zeit die gleiche oder eine sehr ähnliche Tat begangen hat * Vorsatz zu erkennen ist * mit der Tat Gewinn erwirtschaftet wurde * ein Unfall eingeteten ist Dann dürfen die Regelsätze erhöht werden; bei Vorsatz oder Gewinnabsichten kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. Für Verstöße im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] legt in Deutschland die [[rseb|RSEB]] fest, wer wie viel zahlen darf. Bei Verstößen gegen die [[stvo|StVO]] regelt der Bußgeldkatalog das Bußgeld und mögliche Punkte für das Fahreignungsregister ("//Punkte in Flensburg//"). Hier ist zu beachten, dass Spezialrecht generelles Recht übertrumpft. Wird z.B. die [[ladungssicherung|Ladungssicherung]] bei Gefahrguttransporten missachtet, gibt es ein Bußgeld nach Gefahrgutrecht. Die Punkte gemäß StVO gibts aber oben drauf...