====== Container ====== Definition durch Kapitel 1.2 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Ein Beförderungsgerät, das zu dauerhafter Verwendung bestimmt ist. Durch seine Bauart dazu bestimmt, die Beförderung durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ([[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]) ohne Veränderung der Ladung zu erleichtern und das einen Fassungsraum von mindestens 1m³ hat. Der [[imdg-code|IMDG-Code]] enthält keine Definition für Container, auch wenn der Begriff an vielen Stellen genutzt wird. Vermutlich werden Seefahrer mit dem Wissen um Container geboren. Container müssen bei Land- und Seeverkehren an allen Seiten mit den [[Großzettel|Großzetteln]] gekennzeichnet werden, die sich als [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] auf den enthaltenen [[versandstueck|Versandstücken]] befinden. {{ :container_056_auf_fahrzeug-b.jpg?250|}} Container müssen dem [[CSC|CSC]] entsprechen oder nach [[acep|ACEP]] überwacht werden. Das Sichern von Sendungen im Container für den Seeverkehr muss nach den Vorgaben des [[ctu-code|CTU-Codes]] erfolgen. ===== Ladungssicherung ===== Zunächst muss die Ladun //im// Container gesichert sein. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Container auf den [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] bleibt oder über See befördert wird. Auf See sind die herrschenden Kräfte größer; daher muss dann der [[ctu-code|CTU-Code]] beachtet werden. Der Container muss zudem auf dem Transportfahrzeug gesichert werden. Das geschieht in der Regel mit [[twist-lock|Twist-Lock]]. In der Benutzung dieser Einrichtung muss der [[fahrer|Fahrer]] nachweislich eingewiesen sein. ===== Trivia ===== In deutschen Häfen werden Container auch als "//Schachteln//" bezeichnet. ==== Siehe auch ==== → [[Kleincontainer|Kleincontainer]] → [[Großcontainer|Großcontainer]] → [[Tankcontainer|Tankcontainer]] → [[wechselbehaelter|Wechselbehälter]] → [[nutzlast|Nutzlast]]