====== Druckgaspackung ====== Die umgangssprachliche Spraydose, [[un-nummer|UN-Nummer]] 1950. Ein __nicht__ nachfüllbares Gefäß aus Metall, Glas oder Kunststoff. Druckgaspackungen können alle Varianten von [[gas|Gasen]] enthalten. Druckgaspackungen müssen in starren Außenverpackungen befördert werden; diese sind gemäß [[sondervorschrift|Sondervorschrift]] 625 mit der Aufschrift „//UN 1950 AEROSOLE//“ zu beschriften. Diese Kennzeichnungsvorschrift gilt jedoch nicht für in [[begrenzte_menge|begrenzten Mengen]] verpackte [[gefahrgut|gefährliche Güter]]. Druckgaspackungen gelten als [[gegenstand|Gegenstände]]. Sie dürfen allerdings nicht unverpackt befördert werden. ===== Trivia ===== //UN 1950 Druckgaspackungen, giftig, oxidierend, ätzend, 2.2 (5.1, 6.1, 8)// ist der einzige Eintrag im Gefahrgutrecht, der vier [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] erhält. Werden Druckgaspackungen als [[begrenzte_menge|begrenzte Menge]] durch den [[Euro-Tunnel|Euro-Tunnel]] befördert, unterliegen sie keinen weiteren Restriktionen. Werden sie trotzdem als Gefahrguttransport angemeldet, möchte der Tunnelbetreiber [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] mit vollständiger [[klassifizierung|Klassifizierung]] zuzüglich des [[klassifizierungscode|Klassifizierungscodes]] haben.