====== Eisenbahnbundesamt (EBA) ====== Zuständiges Bundesamt für die Kontrolle des Eisenbahnverkehrs u.a. auf die Einhaltung der [[gefahrgut|Gefahrgutvorschriften]]. Und zuständig für die Meldung von [[Zwischenfall|Zwischenfällen]] mit Gefahrgut. Ferner zuständige Behörde für die Bestätigung, dass Schienentransporte nicht möglich sind, wenn Produkte der [[fahrwegbestimmung|Fahrwegbestimmung]] unterliegen. Im Netz [[https://www.eba.bund.de/|hier]] zu finden. ==== Siehe auch ==== → [[bundesamt|Bundesämter (Übersicht)]]