====== Empfänger ====== I.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] der berechtigte Empfänger einer Ware. Der Empfänger muss nicht zwingend die Ware entladen und darf sich hierfür eines [[Entlader|Entladers]] bedienen. Entlädt der Empfänger selbst, muss er auch die [[pflichten|Pflichten]] des Entladers wahrnehmen.