====== Ernennungsurkunde ====== In der Regel die //Ernennungsurkunde des Gefahrgutbeauftragten//. Absolut hochtrabender und völlig irreführender Begriff des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]], den es per Definition gar nicht gibt. Gemeint ist in den meisten Fällen einfach die schriftliche Bestellung des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten (Gb)]]. Ein Stück Papier am Schwarzen Brett mit "//Unser Gefahrgutbeauftragter heißt XXX und das ist seine Telefonnummer//" klingt natürlich nicht so wichtig, ist aber schon die vollwertige Ernennungsurkunde. Und wer bereits das Digitalzeitalter erreicht hat, darf das natürlich auch durch einen leicht auffindbaren Eintrag im Intranet umsetzen.