====== Explosion ====== Freisetzung großer Mengen an Energie. Die Energie kann als starker Anstieg von Temperatur und/ oder Druck erfolgen, möglicherweise begleitet von Splittern. ===== Chemie ===== Explosionen können durch Kernreaktionen oder chemische Reaktionen ausgelöst werden. Hinzu kommt das Zerbersten von Behältern unter Druck (i.d.R. durch Erwärmen). Chemische Explosionen können auch als schnelle Verbrennung betrachtet werden. Unterschieden wird nach der Reaktionsgeschwindigkeit: * Verbrennung: Flammengeschwindigkeit deutlich unter 1m/s * Verpuffung: Flammengeschwindigkeit <1m/s * Deflagration: Flammengeschwindigkeit < 330m/s (Schallgeschwindigkeit) * Detonation: Flammengeschwindigkeit > 330m/s (Überschallgeschwindigkeit) Zur Reaktion können [[organisch|organische]] und [[anorganisch|anorganische]] Verbindungen sowie Mischungen daraus gebracht werden. Explosionen können zudem durch aufgewirbelte, entzündbare Stäube (Mehl, Kohle, Metallstaub) entstehen (Staubexplosion). ===== Gefahrgut ===== {{ :explosive_stoffe.jpg?200|}} Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff werden grundsätzlich der [[klassen|Klasse]] 1 zugeordnet. Einige pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Gurtstraffer, [[airbag|Airbags]]) können auch in die Klasse 9 eingestuft werden. Die Klasse 1 wird in **Unterklassen** unterteilt: * 1.1 Massenexplosionsfähige Stoffe * 1.2 Stoffe mit Gefahr der Bildung von Splittern/ Wurfstücken, nicht massenexplosionsfähig * 1.3 Erzeugung erheblicher Strahlungswärme * 1.4 Geringe Explosionsgefahr, keine große Reichweite * 1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe * 1.6 Extrem unempfindliche, nicht massenexplosionsfähige Stoffe Zudem gibt es unterschiedliche [[vertraeglichkeitsgruppe|Verträglichkeitsgruppen]]. Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe werden über den [[klassifizierungscode|Klassifizierungscode]] im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] und den [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] auf der Sendung dargestellt. Die Klassifizierung von Explosivstoffen nimmt in Deutschland die [[ptb|PTB]] vor. ===== Gefahrstoff ===== {{ :handgranate_02.jpg?200|}} Explosive Stoffe und Gegenstände unterliegen nicht dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]]. ===== Desensibilisierung ===== Explosivstoffe können durch ein "//Desensibilisierungsmittel//" weniger sensibel gemacht werden. Sie reagieren also langsamer bis gar nicht mehr und verbennen allenfalls anstatt zu explodieren. Desensibilisierte Explosivstoffe werden dann teils nicht mehr in der Klasse 1 eingestuft, sondern Klasse 3 oder 4.1. Ein Beispiel: Aus //UN 0144 Nitroglycerin, Lösung in Alkohol, 1.1D// wird //UN 3357 Nitroglycerin, Gemisch, desensibilisiert, flüssig, n.a.g., 3, II// Üblich sind hier vor allem Wasser und Alkohol, die dem Explosivstoff beigemengt werden. Dabei muss Sorge dafür getragen werden, dass sich das Desensibilisierungsmittel nicht verflüchtigen kann - dann ist der Sprengstoff wieder voll dabei... ===== Weiteres Recht ===== Ungeachtet der Einstufung im Gefahrgutrecht unterliegen Explosivstoffe in Deutschland grundsätzlich dem [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]]. Sprengstoffrecht und Gefahrgutrecht sind __nicht__ harmonisiert! Ferner möglich ist die Anwendung des [[Kriegswaffenkontrollgesetz|Kriegswaffenkontrollgesetzes]].