====== Fahrzeug ====== ===== Gefahrgut ===== Ein Fahrzeug im Sinnes des [[adr|ADR]] kann ein Anhänger oder ein Zugfahrzeug zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] sein. Müssen gemäß ADR pro Fahrzeug Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden (z.B. Unterlegkeile), müssen diese bei einem Verband aus Zugfahrzeug und Anhänger zweifach vorhanden sein. Ein Zugfahrzeug solo oder mit Anhänger bildet eine [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]]. Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der [[EU|EU]] sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die deutsche [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]] hingegen legt in §2 fest, dass der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge einschließt. Zudem muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25km/h betragen. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird durch die GGVSEB ebenfalls als Fahrzeug angesehen. ===== Abfall ===== Fahrzeug im Sinne des [[Abfall|Abfallrechts]] ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger). ===== Sprache ===== Englisch: //vehicle// Französisch: //le véhicule// Polnisch: //pojazd// ===== Siehe auch ===== → [[bedecktes Fahrzeug|bedecktes Fahrzeug]] → [[gedecktes Fahrzeug|gedecktes Fahrzeug]] → [[offenes Fahrzeug|offenes Fahrzeug]] → [[besondere Zulassung|besondere Zulassung]] → [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] → [[memu|MEMU]] → [[wagen|Wagen]]