====== Fest ====== Feste Stoffe im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3[[Pascal|kPa]]. Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht [[flüssig|flüssig]]. Oder sie sind nach dem [[penetrometer|Penetrometerverfahren]] als [[pastös|pastös]] eingestuft. ===== Trivia ===== Die in den deutschen Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] mit „//dickflüssig//“ oder in Unterabschnitt 2.3.4.3 "//pastenförmig//" genutzte Wortwahl ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“ (im Original des entsprechenden Arbeitskreises steht "//pasty//"). ==== Siehe auch ==== → [[fluessig|flüssig]] → [[gas|Gase]]