====== Fest ====== Feste Stoffe im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3[[Pascal|kPa]]. Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht [[flüssig|flüssig]]. Oder sie sind nach dem [[penetrometer|Penetrometerverfahren]] als [[pastös|pastös]] eingestuft. Die Frage "//fest oder flüssig?//" ist alles andere als profan. Bei der [[klassifizierung|Klassifizierung]] von Gefahrgütern steht hinter dieser Feststellung die Einstufung in eine [[klassen|Klasse]] und damit durchaus die Möglichkeit einer Freistellung. ==== Siehe auch ==== → [[gas|Gase]] → [[sublimation|Sublimation]]