====== Fest ====== Feste Stoffe im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3[[Pascal|kPa]]. Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht [[flüssig|flüssig]]. Oder sie sind nach dem [[penetrometer|Penetrometerverfahren]] als [[pastös|pastös]] eingestuft. ==== Siehe auch ==== → [[gas|Gase]]