====== Fluchtweg ====== ===== Lagern ===== {{ :fluchtwegkennzeichnung.jpg?200|}} In Lägern (vor allem für [[gefahrstoff|Gefahrstoffe]]) müssen Fluchtwege eingerichtet und gekennzeichnet sein. Die Türen dürfen dabei nicht abgeschlossen sein oder müssen Panikschlösser haben. Für die konkrete Anzahl , maximale Länge, Beschilderung usw. gibt es konkrete Rechtsnormen wie z.B. die "//Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3//". ===== Binnenschiff ===== Tatsächlich im [[adn|ADN]] definiert und alles andere als trivial. Ein Fluchtweg im Binnenschiffsbereich ist ein sicherer Weg für die Besatzung, sich von einer Gefahr entfernen zu können. Der Fluchtweg muss zu einem sicheren Punkt auf dem Schiff oder zu einem [[evakuierungsmittel|Evakuierungsmittel]] führen. Das ADN schreibt für verschiedene Transporte (trockene Massengüter, Tankschiffe, Stückgutschiffe) bzw. [[klassen|Klassen]] vor, welche Fluchtwege vorhanden sein müssen und wie viele. Das Schiffspersonal muss entsprechend unterwiesen sein. ==== Siehe auch ==== → [[fluchtboot|Fluchtboot]]