====== Flüssig ====== Gemäß [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] gilt ein Stoff als flüssig, wenn er bei einem Druck von 101,3[[pascal|kPa]] und einer Temperatur von 20°C oder darunter schmilzt (Schmelzpunkt) oder beginnt zu schmelzen (Schmelzbeginn). Alternativ muss er nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 als flüssig bewertet werden. Ist der Stoff so viskos, dasss ein Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn nicht bestimmbar ist, so ist sein Fließverhalten mittels eines [[penetrometer|Penetrometers]] zu bestimmen. Fließt er schnell genug, gilt er auch als flüssig im Sinne des ADR/ RID. Werden Stoffe für die Beförderung [[erwaermter_stoff|erwärmt]], gelten sie ebenfalls als flüssig, wenn sie mit den o.g. Vikositätstest als flüssig eingestuft werden. ===== Trivia ===== Die in den deutschen Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] mit „//dickflüssig//“ oder in Unterabschnitt 2.3.4.3 "//pastenförmig//" genutzte Wortwahl ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“ (im Original des entsprechenden Arbeitskreises steht "//pasty//"). ==== Siehe auch ==== → [[fest|fest]] → [[gas|Gase]] → [[nominaler_fassungsraum|Nominaler Fassungsraum]]