====== Gefahrenhinweis ====== (schriftlicher) Hinweis auf Gefahren. ===== Gefahrgut ===== Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] kennt in Einzelfällen schriftliche Hinweise, die durch [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] auf [[versandstueck|Versandstücken]] angebracht werden müssen. ===== Gefahrstoff ===== Im [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] wird festgelegt, dass auf [[verpackung|Verpackungen]] Warnhinweise angebracht werden müssen. Das sind einerseits die Signalwörter "//Achtung!//" oder "//Gefahr!//" und andererseits die ausformulierten Hinweise ( → [[h-saetze|H-Sätze]]) auf die Gefahren des Produktes.