====== Gefahrgut ====== Stoffe und Gegenstände, von denen während des __Transports__ Gefahren ausgehen. ===== Grundsätzlich ===== Diese Gefahren sind in der Regel chemisch-physikalischer Natur (z.B. leicht [[flammpunkt|entzündlich]], [[giftig|giftig]], [[aetzend|ätzend]], [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]]). Aber auch [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährliche]] Stoffe können als Gefahrgut eingestuft werden. {{ :sammlung_gg-a.jpg?400|}} Gefahrgüter können gleichzeitig [[Gefahrstoff|Gefahrstoffe]] sein, müssen es aber nicht zwangsläufig. So lange sich ein Produkt im Transport befindet (keine Lagerung, nur transportbedingte Zwischenaufenthalte von max. 24h), gilt vorrangig das Transportrecht. Die Unterscheidung der Art der Gefahr erfolgt für Gefahrgüter durch die Einteilung in [[Klassen|Klassen]]. ===== Verkehrsträger ===== Die Gefahr kann abhängig vom [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] sein. So sind z.B. bestimmte Produkte nur im Luftverkehr Gefahrgut durch die Eigenschaft „//magnetisierend//“. Ob ein Stoff oder Gegenstand Gefahrgut ist, definieren die Vorschriften zur [[klassifizierung|Klassifizierung]] des jeweiligen Verkehrsträgers. Folgende Verkehrsträger werden unterschieden: * Straße ([[ADR|ADR]]) * Schiene ([[RID|RID]]) * Binnenschiff ([[ADN|ADN]]) * See ([[IMDG-Code|IMDG-Code]]) * Luft ([[IATA-DGR|IATA-DGR]]). Durch die Harmonisierungsbemühungen (siehe auch → [[Strukturreform|Strukturreform]]) werden die Klassifizierungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger immer mehr angeglichen. Dennoch liegen auch weiterhin Unterschiede vor. Gefahrguttransporte stellen eine Reihe von Anforderungen an die Beteiligten. Näheres siehe unter: * [[klassifizierung|Klassifizierung]] * [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und [[aufbaukurs|Aufbaukurs]]) * [[warntafel|Warntafel]] * [[kennzeichnungspflichtig|Kennzeichnungspflicht]] und [[nicht kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] * [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] * [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]] ===== Pflichten ===== Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist (auch nur rein administrativ), nimmt [[pflichten|Pflichten]] wahr. Und zwar ausdrücklich auch in Unkenntnis der Rechtslage. ===== Schulungen ===== Wer an Gefahrguttransporten beteiligt ist, muss ausreichend [[schulung|geschult]] sein. Dafür zu sorgen ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers.