====== Gefahrstoff ====== Stoffe, von denen während des Umgangs und beim [[Lagerung|Lagern]] Gefahren ausgehen. Die hierbei betrachteten Gefahren können physikalischer Natur sein (entzündlich, brandfördernd usw.) oder biologischer (z.B. giftig, erbgutschädigend, krebserregend). Ziel der Gefahrstoff-Gesetzgebung ist der Schutz vor all diesen Gefahren. Ein erster Schritt dazu ist die Erstellung des [[gefahrstoffkataster|Gefahrstoffkatasters]]. Geregelt im Europäischen Gefahrstoffrecht bzw. der nationalen Umsetzung durch die [[Gefahrstoffverordnung|Gefahrstoffverordnung]]. Gefahrstoffe können gleichzeitig [[gefahrgut|Gefahrgüter]] sein, müssen es aber nicht zwangsläufig. Wer Gefahrgüter transportiert, die auch Gefahrstoffe sind, hat Umgang mit Gefahrstoffen i.S.d. Gefahrstoffverordnung. Somit kann auch für Fahrer oder Verladepersonal eine Schulungsverpflichtung bestehen. ===== Ersatzstoffprüfung ===== Wer Gefahrstoffe einsetzt, muss sein Personal bestmöglichst davor schützen. Das geht natürlich am Besten, wenn diese Stoffe gar nicht eingesesetzt werden. Daher ist vor __jedem__ Einsatz von Gefahrstoffen zu prüfen, ob es nicht einen harmloseren Ersatzstoff gibt. Gibt es nicht immer, aber da, wo er existiert, muss er auch genutzt werden. Selbst bei höheren Kosten. Die Ersatzstoffprüfung (unabhängig vom Ergebnis) muss dokumentiert werden. Dafür bietet sich das Gefahrstoffkataster an. ===== Trivia ===== Anders als im Gefahrgutrecht bezieht das Gefahrstoffrecht //Gegenstände// __nicht__ mit ein. ---- ==== Siehe auch ==== → [[GHS|GHS]] → [[clp-verordnung|CLP-Verordnung]] ---- ==== In eigener Sache ==== Wir bieten [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/schulungen.html |hier Schulungen]] für Gefahrstoff-Anwender an.