====== Giftig ====== Fieses Zeug, das tötet. Stoffe gelten als //giftig// im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] bzw. [[gefahrstoff|Gefahrstoffrechts]], wenn eine sehr kleine Menge bereits Schäden an Menschen verursacht. Details dazu finden sich in den Vorschriften zur [[klassifizierung|Klassifizierung]]. Neben dem vollständigen Ableben können Giftstoffe (bleibende) Schäden an verschiedensten Organen oder Nerven (z.B. Sehnerv) verursachen. Die Giftigkeit wird mit der "[[ld50|lethalen Dosis]]" in Milligramm je [[kilogramm|Kilogramm]] Körpergewicht (des Opfers) oder als [[lc50|lethale Konzentration]] in Milliliter je Kubikmeter Atemluft angegeben. Schreibweise "//LD50=10mg/kg//" oder "//LC50=10mL/m³//" Das sind allerdings Laborwerte mit vergifteten Ratten oder Kaninchen, die sich nicht einfach auf Menschen hochrechnen lassen. Zudem ist die Giftwirkung auch abhängig von der Tagesform, den Gesamtumständen und der körperlichen Verfassung (dem Alkoholgenuss nicht ganz unähnlich). Giftige Stoffe können durch Einatmen, Verschlucken (auch Stäube in der Luft!) oder Berühren mit der Haut aufgenommen werden. Letzteres wird meist nicht direkt wahrgenommen. ===== Gefahrgut ===== {{ :p1000898.jpg?200|}} Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] stuft giftig Stoffe in der [[klassen|Klasse]] 6.1 ein. Die Giftigkeit kann auch als [[nebengefahr|Nebengefahr]] angesehen werden. Die [[klassifizierung|Klassifizierung]] giftiger Stoffe stuft sie zudem häufig als [[umweltgefaehrdend|umweltgefährdend]] ein. ===== Gefahrstoff ===== Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] stuft giftige Stoffe nach den gleichen Kriterien ein wie das Gefahrgutrecht. Das Piktogramm "//GHS 06//" darf jedoch den [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] nach Transportrecht __nicht__ ersetzen. {{:ghs_06_gross.png?200}}