====== HGB ====== //Handelsgesetzbuch//. [[gefahrgut|Gefahrgutrechtlich]] ohne Relevanz. Definiert u.a. den [[versender|Versender]], allerdings eben __nicht__ im Sinne des gefahrgutrechtlichen [[absender|Absenders]]. Gewinnt schnell an Bedeutung, wenn die [[ladungssicherung|Ladungssicherung]] betrachtet werden muss. Definiert u.a. die Pflicht des [[versender|Versenders]], für die Ladungssicherung Sorge zu tragen.