====== Höchstzulässige Bruttomasse ====== Im Gefahrgutrecht nur im Zusammenhang mit [[grosspackmittel|IBC]] oder [[tank|Tanks]] definiert. ===== IBC ===== Die Summe aus der Masse des IBC, der Bedienungsausrüstung, der baulichen Ausrüstung und der höchstzulässigen Nettomasse (an [[gefahrgut|Gefahrgut]], das in dem IBC verpackt werden darf). ==== Tanks ==== Die Summe aus der Masse des Tanks und der höchstzulässigen Menge, die in den Tank gefüllt werden darf. ==== ortsbewegliche Tanks ==== Die Summe aus der Leermasse des ortsbeweglichen Tanks und der höchstzulässigen Menge, die in den Tank gefüllt werden darf.