====== IMO-Erklärung ====== Dokument für den Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] auf See (englisch: IMO-Declaration). Die IMO-Erklärung ist nur noch inhaltlich vorgeschrieben; der [[imdg-code|IMDG-Code]] enthält nur noch eine Empfehlung. Fotokopien/ Faxe sind zulässig, der schraffierte Rand muss nicht dabei sein; geschweige denn in rot.{{ :imo_03_rot_01-b.png?nolink&200|}} Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der Unterzeichner ([[versender|Versender]]) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt verantwortlich. Weiterer Bestandteil ist das [[Packzertifikat|Packzertifikat]]. IMO-Erklärungen dürfen als [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] für Straße/ Schiene genutzt werden. In diesen Fällen muss jedoch auf die Anwendung von Absatz 1.1.4.2.1 hingewiesen werden. ==== Siehe auch ==== → [[Shipper s Declaration|Shipper's Declaration]] → [[ctu-code|CTU-Code]] ---- ==== In eigener Sache ==== Eine [[https://www.gefahrgutberater.de/kunden/kunden_download_area/vordruck_IMO.pdf|Druckvorlage]] als PDF finden Sie in unserem geschützten Kundenbereich.