====== Inkorporation ====== Willentliche oder unbeabsichtigte Zufuhr von Substanzen in den Körper (eines Lebewesens). Im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] bestehen für die Inkorporation mit [[radioaktiv|radioaktiven]] Stoffen, [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährlichen]] Stoffen oder [[giftig|Giften]] diverse Regeln. Inkorporation kann erfolgen durch: * Verschlucken ([[ingestion|Ingestion]]) * Einatmen ([[inhalation|Inhalation]]) * Berühren mit der Haut ==== Siehe auch ==== → [[kontamination|Kontamination]]