====== Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten ====== Bericht über die Gefahrgutaktivitäten eines Unternehmens. Vorgeschrieben in 1.8.3 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]]. Wird i.d.R. durch entsprechende Gesetzgebung in nationales Recht umgesetzt: * Deutschland: [[gefahrgutbeauftragtenverordnung| GbV]] * Österreich: [[ggbv|GGBV]] * Schweiz: [[ggbv|GGBV]] Der [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragte]] muss den Jahresbericht erstellen. Und zwar spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres. Dies zu missachten gehört übrigens zu den ganz wenigen Dingen, für die Gefahrgutbeauftragte einen [[bussgeld|Bußgeldbescheid]] erhalten können. Das muss drin stehen: - **Art** der [[gefahrgut|Gefahrgüter]] nach [[klassen|Klassen]] aufgeschlüsselt. Von feineren Unterteilungen steht wirklich nichts in der [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|Gefahrgutbeauftragtenverordnung]], aber es schadet nicht, z.B. Stoffe wie "giftige [[gas|Gase]]" dezidierter auszuweisen. Wird dann spannend für den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. - Gab es **[[zwischenfall|Zwischenfälle]]**? Wenn ja, bitte Details... - Gibt es sonst noch etwas, dessen Erwähnung dem Gefahrgutbeauftragten wichtig erscheint? Ist das Unternehmen an der Beförderung von [[hcdg|HCDG]] beteiligt bzw. muss es einen **[[sicherungsplan|Sicherungsplan]]** haben? - Die **Gesamtmenge** der beförderten Gefahrgüter. Hier müssen auch die Güter einbezogen werden, die nur empfangen wurden. Es reicht wirklich (!), das in diesen Stufen abzubilden: * "//bis 5t//" * "//5 - 50t//" * "//50 - 1.000t//" * "//über 1.000t//" Das wars. Der __Unternehmer__ muss den Jahresbericht fünf Jahre archivieren und Kontrollbehörden auf Verlangen zur Verfügung stellen. Der Bericht ist übrigens formlos und kann digital erstellt und archiviert werden. Unterschriften sind keine gefordert - schaden aber auch nicht. ==== Sprache ==== * Englisch: "//annual report//" * Französisch: "//rapport annuel//" ==== Siehe auch ==== → [[aufbewahrungspflicht|Aufbewahrungspflicht]]