====== Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten ====== Bericht über die Gefahrgutaktivitäten eines Unternehmens. Vorgeschrieben durch die [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)]]. Der [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragte]] muss den Jahresbericht erstellen. Und zwar spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres. Dies zu missachten gehört übrigens zu den ganz wenigen Dingen, die für Gefahrgutbeauftragte einen [[bussgeld|Bußgeldbescheid]] erhalten können. Das muss drin stehen: - **Art** der [[gefahrgut|Gefahrgüter]] nach [[klassen|Klassen]] aufgeschlüsselt. Von feineren Unterteilungen steht wirklich nichts in der [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|Gefahrgutbeauftragtenverordnung]], aber es schadet nicht, z.B. Stoffe wie "giftige [[gas|Gase]]" dezidierter auszuweisen. Wird dann spannend für den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. - Gab es **Zwischenfälle**? Wenn ja, bitte Details... - Gibt es sonst noch etwas, dessen Erwähnung dem Gefahrgutbeauftragten wichtig erscheint? * Ist das Unternehmen an der Beförderung von [[hcdg|HCDG]] beteiligt bzw. muss es einen **Sicherungsplan** haben? - Die **Gesamtmenge** der beförderten Gefahrgüter. Hier müssen auch die Güter einbezogen werden, die nur empfangen wurden. Es reicht wirklich (!), das in diesen Stufen abzubilden: * "//bis 5t//" * "//5 - 50t//" * "//50 - 1.000t//" * "//über 1.000t//" Das wars. Der __Unternehmer__ muss den Jahresbericht fünf Jahre archivieren und Kontrollbehörden auf Verlangen zur Verfügung stellen. Der Bericht ist übrigens formlos und kann digital erstellt und archiviert werden. Unterschriften sind keine gefordert - schadet aber auch nicht. ==== Sprache ==== Englisch: //annual report// Französisch: //rapport annuel//