====== Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten ====== Bericht über die Gefahrgutaktivitäten eines Unternehmens. Vorgeschrieben durch die [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)]]. Der [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragte]] muss den Jahresbericht erstellen. Und zwar spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres. Dies zu missachten gehört übrigens zu den ganz wenigen Dingen, die für Gefahrgutbeauftragte ein [[bussgeld|Bußgeld]] nach sich ziehen können. Das muss drin stehen: * Art der [[gefahrgut|Gefahrgüter]] nach [[klassen|Klassen]] aufgeschlüsselt. Von feineren Unterteilungen steht wirklich nichts in der [[gefahrgutbeauftragtenverordnung|Gefahrgutbeauftragtenverordnung]], aber es schadet nicht, z.B. Stoffe wie "giftige [[gas|Gase]]" dezidierter auszuweisen. Wird dann spannend für den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. * Die Gesamtmenge der beförderten Gefahrgüter. Es reicht wirklich (!), das in den Stufen "//bis 5t//", "//5 - 50t//", "//50 - 1.000t//" und "//über 1.000t//" abzubilden. Allerdings müssen hier auch die Güter einbezogen werden, die nur empfangen wurden. * Gab es Zwischenfälle? Wenn ja, bitte Details... * Gibt es sonst noch etwas, dessen Erwähnung dem Gefahrgutbeauftragten wichtig erscheint? * Ist das Unternehmen an der Beförderung von [[hcdg|HCDG]] beteiligt bzw. muss es einen Sicherungsplan haben? Das wars. Der __Unternehmer__ muss den Jahresbericht fünf Jahre archivieren und Kontrollbehörden auf Verlangen zur Verfügung stellen. ==== Sprache ==== Englisch: //annual report// Französisch: //rapport annuel//