====== Kältemaschine ====== {{ :un_3358_bild_03-b.jpg?200|}} Gerät, dass macht, das es kalt wird ;-) Kältemaschinen sind grundsätzlich als [[gefahrgut|Gefahrgut]] zu [[klassifizierung|klassifizieren]]. Die meisten Kältemaschinen enthalten [[gas|Gase]] (entzündlich/ nicht entzündlich, leider teilweise auf Basis von [[pfas|PFAS]]), die verdichtet und wieder entspannt werden. Nach dem gleichen Prinzip arbeiten Wärmepumpen, die folgerichtig mit dem ADR 2023 den Kältemaschinen gleichgestellt wurden. Für Kältemaschinen mit kleinen Mengen an Gas gibt es Freistellungen. Gefahrgutrechtlich betrachtet gelten Kältemaschinen und Wärmepumpen als [[gegenstand|Gegenstände]], auch wenn die durchaus [[container|Container]]-Format annehmen können. Die Klassifizierungen sind: * UN 2857 Kältemaschinen, 2.2 (nicht entzündliche Gase oder Ammoniak) * UN 3358 Kältemaschinen, 2.1 (entzündliche Gase)