====== Kategorie ====== Diverse mögliche Bedeutungen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]]: - [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] - [[staukategorie|Staukategorie]] - [[tunnelkategorie|Tunnelkategorie]] - (Gefahren-) Kategorie zur Einstufung von Verstößen bei Gefahrguttransporten Die //Kategorien// für die Einstufung von Verstößen finden sich in der Richtline "//95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrtolle von Gefahrguttransporten auf der Straße//" der [[eu|EU]]. Dabei gilt: * __Kategorie I__: Der Verstoß ist so schwer, dass unverzüglich Maßnahmen einzuleiten sind und die Weiterfahrt bis zur Abstellung des Mangels untersagt werden __muss__ (z.B. mangelhafte [[ladungssicherung|Ladungssicherung]]). * __Kategorie II__: Ein schwerer Verstoß, der nach Möglichkeit vor Ort abgestellt werden soll. Hier hat das Kontrollorgan einen Entscheidungsspielraum, ob die Untersagung der Weiterfahrt angemessen ist (z.B. Prüffristen von [[grosspackmittel|IBC]] sind überschritten). * __Kategorie III__: Verstoß mit geringer Gefahr, die sich vor Ort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abstellen lassen (z.B. [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] sind geringfügig zu klein).