====== Klassen ====== ===== Gefahrgut ===== Das Gefahrgutrecht ([[ADR|ADR]]/ [[RID|RID]]/ [[ADN|ADN]]/ [[IMDG-Code|IMDG-Code]]/ [[IATA-DGR|IATA-DGR]] ) teilt [[gefahrgut|Gefahrgüter]] in die Klassen 1 bis 9 ein, um die jeweils gefährlichste Eigenschaft beim Transport zu beschreiben. Woraus spannenderweise 13 Klassen entstehen: * Klasse 1 : [[explosion|Explosive Stoffe]] und Gegenstände mit Explosivstoff * Klasse 2 : [[gas|Gase]] * Klasse 3 : Entzündbare [[fluessig|flüssige]] Stoffe * Klasse 4.1: Entzündbare [[fest|feste]] Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, [[polymerisation|polymerisierende]] Stoffe und desensibilisierte [[explosion|explosive]] Stoffe * Klasse 4.2 : Selbstendzündliche Stoffe * Klasse 4.3 : Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln * Klasse 5.1 : Entzündend [[oxidierend|(oxidierend)]] wirkende Stoffe * Klasse 5.2 : Organische [[peroxide|Peroxide]] * Klasse 6.1 : [[giftig|Giftige]] Stoffe * Klasse 6.2 : [[ansteckungsgefährlich|Ansteckungsgefährliche]] Stoffe * Klasse 7 : [[radioaktiv|Radioaktive]] Stoffe * Klasse 8 : [[ätzend|Ätzende]] Stoffe * Klasse 9 : [[verschiedene_gefaehrliche_stoffe_gegenstaende|Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände]] Eine detailliertere Übersicht finden Sie unter → [[gefahrzettel|Gefahrzettel]]. Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in Unterklassen, siehe → [[explosion|Explosion]]. Nach der Einteilung in Klassen (Hauptgefahr) erfolgt u.U. eine weitere Einstufung der Nebengefahren. Haupt- und Nebengefahr müssen u.a. als [[Gefahrzettel|Gefahrzettel]] auf der Verpackung angebracht werden und weisen bei Zwischenfällen auf die wichtigsten Eigenschaften des Gutes hin. Ferner sind Haupt- und Nebengefahr Bestandteil der [[Klassifizierung|Klassifizierung]], wie sie im [[Beförderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden muss. ==== Siehe auch==== → [[klassifizierung|Klassifizierung]] → [[Klassifizierungscode|Klassifizierungscode]]. → [[flammpunkt|Flammpunkt (Flp)]] ---- ==== In eigener Sache ==== Die Dienstleistung der Klassifizierung von Gefahrgütern bieten wir Ihnen gern [[https://www.gefahrgutberater.de/dienstleistungen/klassifizierung_gg.html|hier]] an. ---- ===== Sprengstoff ===== Das Sprengstoffrecht unterteilt Explosivstoffe ebenfalls nach Klassen bzw. Kategorien: * Kategorie F1: Feuerwerkskörper sehr geringerer Gefahr * Kategorie F2: Feuerwerkskörper geringerer Gefahr * Kategorie F3: Feuerwerkskörper mittlerer Gefahr * Kategorie F4: Feuerwerkskörper größerer Gefahr * Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater * Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater * Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände geringerer Gefahr * Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände größerer Gefahr * Kategorie S1: Pyrotechnische Gegenstände geringerer Gefahr * Kategorie S2: Pyrotechnische Gegenstände größerer Gefahr * Klasse I: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre * Klasse II: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre * Klasse 1II: Wettersprengstoff/ Wettersprengschnüre Das Gefahrgutrecht unterteilt Sprengstoffe zudem in //Unterklassen//, siehe → [[explosion|Explosion]]. ===== Gefahrstoff ===== Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] teilt nicht in Klassen ein, sondern betrachtet einfach alle Stoffeigenschaften. Für die Lagerung nutzt Deutschland allerdings "//Lagerklassen//" (s.u.). ===== Lagerklassen gemäß TRGS 510 ===== Die deutsche Technische Regel 510 teilt [[gefahrstoff|Gefahrstoffe]] in insgesamt 13 Lagerklasse ein. Mittels einer (erstaunlich übersichtlichen) Tabelle lässt sich so feststellen, welche Stoffe mit welchen Stoffen zusammengelagert werden dürfen, welche nicht und welche mit Auflagen. ===== Brandklassen ===== Siehe → [[brandklassen|Brandklassen]]