====== Klassifizierung ====== Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen. Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des //Klassifizierens// als auch dessen Ergebnis. Für Stoffe und Zubereitungen muss in der [[eu|EU]] ein [[sicherheitsdatenblatt|Sicherheitsdatenblatt (SDB)]] vom Hersteller/ Inverkehrbringer zur Verfügung gestellt werden, in dem die relevanten Klassifizierungsdaten zu finden sind. Für Gegenstände (z.B. [[lithiumbatterie|Lithium-Batterien]]) sollte ein technisches Datenblatt zur Aufklärung beitragen. ===== Gefahrgut ===== Einteilung von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in [[klassen|Klassen]]. Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 müssen im Geltungsbereich des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]] durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden. Im Zuge der Zuordnung von Produkten zu einer Klasse ([[Hauptgefahr|Hauptgefahr]]) und einer möglichen [[Nebengefahr|Nebengefahr]] muss für jedes Gut überprüft werden, ob eine Umweltgefahr vorliegt. Gerade bei Sammelbegriffen wie „//Farbe//“ können so Produkte die gleiche Klassifizierung erhalten, unterscheiden sich aber in ihrer Kennzeichnung. Siehe auch [[https://www.gefahrgutberater.de/rettungskraefte/warntafeln.html#umweltgefaehrdend|hier]]. ===== Angabe im Beförderungspapier ===== Die Form des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]] ist abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: * [[UN-Nummer|UN-Nummer]] * [[Stoffname|Stoffname]] (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der [[hauptgefahr|Hauptgefahr]] * Gefahrzettel der [[nebengefahr|Nebengefahr]] (optional, dann in Klammern) * [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] (wenn vorhanden) * [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern //UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E)// oder // UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8), (C/D)// Im Geltungsbereich des RID ist die Angabe analog zum ADR vorgeschrieben (ohne Tunnelbeschränkungscode). Werden Transporte in Tanks oder loser Schüttung durchgeführt, besteht die Klassifizierung aus folgenden Teilen: * [[Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr|Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr]] * UN-Nummer * Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) * Gefahrzettel Hauptgefahr * Gefahrzettel Nebengefahr (optional, dann in Klammern) * Verpackungsgruppe (wenn vorhanden //33, UN 1263 Farbe, 3, II// oder //265, UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8)// ===== Abfallrecht ===== Einstufung von Abfällen nach ihrer Herkunft und ihren Eigenschaften mit [[abfallschluesselnummer|Abfallschlüsselnummern]]. Diese Klassifizierung differenziert dann zwischen "//Abfällen//" und "//gefährlichen Abfällen//". ===== Sprengstoff ====== Das deutsche [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]] klassifiziert in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper und Anzümdmittel. Innerhalb dieser gibt es dann noch verschiedene //Kategorien// wie "//P1//" oder "//T2//". ==== Sprache ==== * Englisch: //classification// * Französisch: //classification//