====== Klassifizierung ====== Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen. Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des //Klassifizierens// als auch dessen Ergebnis. Für Stoffe und Zubereitungen muss in der [[eu|EU]] ein [[sicherheitsdatenblatt|Sicherheitsdatenblatt (SDB)]] vom Hersteller/ Inverkehrbringer zur Verfügung gestellt werden, in dem die relevanten Klassifizierungsdaten zu finden sind. Für [[gegenstand|Gegenstände]] (z.B. [[lithiumbatterie|Lithium-Batterien]]) sollte ein technisches Datenblatt zur Aufklärung beitragen. ===== Gefahrgut ===== Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften in [[klassen|Klassen]] ein. Dabei werden die Stoffe/ Gegenstände auf ihre gefährlichen Eigenschaften hin untersucht. Für die jeweiligen Eigenschaften bestehen Parameter. Liegt z.B. der [[flammpunkt|Flammpunkt]] einer Flüssigkeit unter 60[[celsius|°C]], gilt sie als entzündlich und somit als Gefahrgut. Am Ende dieses Prozesses erfolgt eine Zuordnung zu * [[UN-Nummer|UN-Nummer]] * [[stoffname|Stoffname]] * [[Hauptgefahr|Hauptgefahr]] * möglicher [[Nebengefahr|Nebengefahr]] * [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe (VG)]] * möglicher [[umweltgefaehrdend|Umweltgefahr]] Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 ([[explosion|explosive]] Stoffe/ Gegenstände) müssen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden (in Deutschland ist das die [[ptb|PTB]]). ==== Angabe im Beförderungspapier ==== Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: * UN-Nummer * Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der Hauptgefahr * Gefahrzettel der Nebengefahr (optional, dann in Klammern) * Verpackungsgruppe (wenn vorhanden) * [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern //UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E)// oder // UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8), (C/D)// Im Geltungsbereich des RID ist die Angabe analog zum ADR vorgeschrieben (ohne Tunnelbeschränkungscode). Werden Transporte in Tanks oder loser Schüttung durchgeführt, besteht die Klassifizierung aus folgenden Teilen: * [[Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr|Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr]] * UN-Nummer * Stoffname (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) * Gefahrzettel Hauptgefahr * Gefahrzettel Nebengefahr (optional, dann in Klammern) * Verpackungsgruppe (wenn vorhanden //33, UN 1263 Farbe, 3, II// oder //265, UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8)// ===== Abfallrecht ===== Einstufung von Abfällen nach ihrer Herkunft und ihren Eigenschaften mit [[abfallschluesselnummer|Abfallschlüsselnummern]]. Diese Klassifizierung differenziert dann zwischen "//Abfällen//" und "//gefährlichen Abfällen//". ===== Sprengstoff ====== Das deutsche [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]] klassifiziert in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper und Anzümdmittel. Innerhalb dieser gibt es dann noch verschiedene //Kategorien// wie "//P1//" oder "//T2//". ===== Gefahrstoff ===== Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] klassifiziert auf Grundlage des [[ghs|GHS]]. Der hier verwendete Begriff ist jedoch in der Regel "//Einstufung//". ==== Sprache ==== * Englisch: //classification// * Französisch: //classification//