====== Kleinmengenregelung ====== Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] kennt verschiedene Regelungen, den Transport gefährlicher Güter zu erleichtern oder ganz von den Vorschriften zu befreien. Da die Befreiungen meist im Zusammenhang mit der beförderten Menge stehen, hat sich der Begriff „//Kleinmengenregelung//“ eingebürgert. Alle Kleinmengenregelungen haben Gemeinsamkeiten: * Wenn ausschließlich nach Kleinmengenregeln befördert wird, ist keine orange [[warntafel|Warntafel]] an der [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] vorgeschrieben. * Wenn ausschließlich nach Kleinmengenregelungen befördert wird, ist kein [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragter (Gb)]] vorgeschrieben. * Auch bei der Beförderung von Kleinmengen müssen die Beteiligten __ausreichend geschult__ sein. * Die meisten Kleinmengenregeln fordern weiterhin vollständige [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]], teils mit zusätzlichen Pflichteinträgen ==== Siehe auch: ==== → [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtig]] → [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] → [[begrenzte_menge|begrenzte Menge]] → [[freigestellte_mengen|freigestellte Menge]] → [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] ---- ==== In eigener Sache ==== Kurse zum [[e-learning|e-Learning]] für die Kleinmengen-Beförderung [[https://campus.gefahrgutberater.de/|bieten wir Ihnen hier an]]. Weitere Schulungen [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/schulungen.html|bieten wir hier an]].