====== Kontamination ====== Verunreinigung eines Objektes. Die Kontamination kann z.B. mit Mikroorganismen oder [[radioaktiv|radioaktiven]] Stoffen erfolgen. Die Entfernung einer Kontamination heißt "//Dekontamination//". Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] kennt diverse Regeln für die Freisetzung (und damit Kontamination von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] oder [[umschliessung|Umschließungen]]) mit radioaktiven Stoffen, [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährlichen]] Stoffen oder [[giftig|Giften]]. So schreibt z.B. die [[sondervorschrift|Sondervorschrift]] CV13 des [[adr|ADR]] vor, dass nach einer Freisetzung bestimmter Gefahrgüter immer eine Dekontamination erfolgen muss. ==== Siehe auch ==== → [[sco|Oberflächenkontaminierter Gegenstand]] → [[inkorporation|Inkorporation]]