====== Kraftstofftank ====== Eine Hülle, die Kraftstoffe für [[fahrzeug|Fahrzeuge]] aufnimmt. Kraftstofftanks sind __keine__ [[versandstueck|Versandstücke]] oder [[tank|Tanks]] für [[gefahrgut|Gefahrgüter]] im rechtlichen Sinne. Das bedeutet, dass ausgebaute Kraftstofftanks mit Resten von Gefahrgütern als "[[ungereinigt|leer & ungereinigt]]" gelten, aber gleichzeitig gar keine [[verpackungscodierung|Zulassung]] für Gefahrguttransporte haben. Somit ist ihr Transport grundsätzlich verboten. ===== Flüssige Kraftstoffe ===== Allerdings besteht für [[fluessig|flüssige]] Kraftstoffe die Möglichkeit, sie als "unverpackte [[gegenstand|Gegenstände]]" zu betrachten und mit [[ausnahme|Ausnahmen]] zu transportieren. Deutschland kennt da z.B. die "//Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR, Az. 3.12/301549//", herausgegeben von der [[bam|BAM]]. Hier gilt es, die Feinheiten zu beachten: Die Ausnahme gilt aktuell nur auf der Straße. ===== Gasförmige Kraftstoffe ===== Für Kraftstoffbehälter ("//Gasspeichersysteme//"), die [[gas|Gase]] enthalten, kennen [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] die [[sondervorschrift|Sondervorschriften (SV)]] 392. Sie erlaubt den Transport solcher Gasspeicher, obwohl sie keine Zulassung im gefahrgutrechtlichen Sinne haben. Natürlich nur unter den dort genannten Bedingungen.