====== Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ====== Offiziell "//Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG//)" Grundlage für den innerdeutschen Umgang mit [[abfall|Abfall]] als solchem, Abfalltransporte, Genehemigungsverfahren usw. Ferner Rechtsgrundlage für weitere Gesetze und Verordnungen wie das [[batteriegesetz|Batteriegesetz]]. Das KrWG fußt auf europäischem Recht und setzt somit u.a. die [[avv|AVV]] um. Daher kennt die Abfallgesetzgebung //gefährliche Abfälle//. Das ist aber ausdrücklich nicht direkt gleichzusetzen mit [[gefahrstoff|Gefahrstoff]] oder [[gefahrgut|Gefahrgut]]. ==== Siehe auch ==== → [[abfallbeauftragter|Abfallbeauftragter]]