====== Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) ====== Regelt u.a. den Umgang und die Ausfuhr von Stoffen und Gegenständen, die zu Kriegszwecken genutzt werden könnten. Berührt z.T. auch den Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]]. Wer Umgang mit Stoffen (z.B. [[explosion|Explosivstoffen]]) oder Gegenständen hat, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, bedarf der Erlaubnis. Wer sie nicht hat, begeht i.d.R. eine Straftat.