====== Kühlmittel ====== Stoff zum Kühlen. ===== Kältemaschinen ===== Kann sich in "//Kältemaschinen//" befinden, die als [[gefahrgut|Gefahrgut]] befördert werden müssen: * UN 2857 Kältemaschinen, 2.2 * UN 3358 Kältemaschinen, 2.1 Die genutzten Gase können [[flammpunkt|entzündlich]] oder nicht entzündlich sein. Zudem ist Ammoniak ([[giftig|giftig]]) zulässig. ===== Kühl-/ Konditionierungsmittel ===== {{ :label_kuehlmittel.jpg?200|}} __Kühlmittel__: Kühlt __Konditionierungsmittel__: Produkt, mit dem eine Ware in einem gewünschten Zustand gehalten wird (z.B. frei von Sauerstoff). Üblich sind [[trockeneis|Trockeneis]] oder verflüssigte [[gas|Gase]]. Transporte von Stoffen, die mit solchen Kühl-/ Konditionierungsmitteln beaufschlagt sind, unterliegen grundsätzlich dem Gefahrgutrecht. Nach einer Gefährdungsbeurteilung müssen [[versandstueck|Versandstücke]] und [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] unter Umständen mit dem nebenstehenden Aufkleber gekennzeichnet werden. ==== Siehe auch ==== → [[belueftung|Belüftung]] → [[uebersicht_kennzeichen_fahrzeuge|Übersicht Kennzeichen Fahrzeuge]] → [[gefahrzettel|Gefahrzettel]]