====== Kunststoff-Uhr ====== Üblicher, aber nicht definierter Begriff im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] für die Darstellung des Jahres/ Monats der Herstellung eines [[versandstueck|Versandstückes]] aus Kunststoff in Form einer Uhr oder "TÜV-Plakette". Umschließungen aus Kunststoff dürfen nicht länger als fünf Jahre für Gefahrgüter genutzt werden,; für einige Stoffe ist sogar eine kürzere Verendungsdauer vorgeschrieben. zu berechnen ist dies anhand des Jahres/ Monats der Herstellung. Der Kanister aus dem Beispiel wurde im Mai 2013 produziert und durfte bis zum April 2018 genutzt werden. {{:3h1-y1.9_codierung-a.jpg?500|}} ==== Siehe auch ==== → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]]