====== Lagerklasse (LGK) ====== Die deutsche [[technische_regeln_gefahrstoffe|Technische Regel]] 510 teilt [[gefahrstoff|Gefahrstoffe]] in Lagerklassen (LGK) ein. Die LGK beschreibt auf Basis der Gefahrstoffklassifizierung die Gefahreneigenschaften - allerdings nur unter dem Aspekt der Lagerung. Mittels einer (erstaunlich übersichtlichen) Tabelle lässt sich so feststellen, welche Stoffe mit welchen Stoffen zusammengelagert werden dürfen, welche nicht und welche mit Auflagen. Nach [[eu|EU]]-Recht müssen [[sicherheitsdatenblatt|Sicherheitsdatenblätte]]r für Gefahrstoffe, die in Deutschland vertrieben werden, die LGK angeben. Die Lagerklassen weisen eine gewisse Analogie zu den [[klassen|Gefahrgutklassen]] auf. Leider wurden die ursprünglich mal in der TRGS 510 genutzten Bezeichnungen ersatzlos gestrichen. In der Ausgabe Jan. 2013 steht noch: * LGK 1 - explosive Gefahrstoffe * LGK 2A - [[gas|Gase]] (ohne [[druckgaspackung|Druckgaspackungen]]) * LGK 2B - Druckgaspackungen und Feuerzeuge * LGK 3 - [[flammpunkt|Entzündbare]] [[fluessig|Flüssigkeiten]] * LGK 4.1A - sonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe * LGK 4.1B - entzündbare [[fest|feste]] Stoffe * LGK 4.2 - [[pyrophor|pyrophore]] oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe * LGK 4.3 - Gefahrstoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden * LGK 5.1A - stark [[oxidierend|oxidierende]] Gefahrstoffe * LGK 5.1B - oxidierende Gefahrstoffe * LGK 5.1C - Ammoniumnitrat/ ammoniumnitrathaltige Zubereitungen * LGK 5.2 - organische [[peroxide|Peroxide]] und [[selbstzersetzlich|selbstzersetzliche]] Gefahrstoffe * LGK 6.1A - brennbare, akut [[giftig|toxische]]/ sehr giftige Gefahrstoffe * LGK 6.1B - nicht brennbare, akut toxische/ sehr giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe * LGK 6.1C - brennbare, akut toxische/ giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe * LGK 6.1D - nicht brennbare, akut toxische/ giftige/ chronisch wirkenden Gefahrstoffe * LGK 6.2 - [[ansteckungsgefaehrlich|ansteckungsgefährliche]] Stoffe * LGK 7 - [[radioaktiv|radioaktive]] Stoffe * LGK 8A - brennbare [[aetzend|ätzende]] Stoffe * LGK 8B - nicht brennbare ätzende Stoffe * LGK 9 - nicht besetzt * LGK 10 - brennbare Flüssigkeiten, die keiner anderen LGK zugeordnet sind * LGK 11 - brennbare Feststoffe, die keiner anderen LGK zugeordnet sind * LGK 12 - nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner anderen LGK zugeordnet sind * LGK 13 - nicht brennbare Feststoffe, die keiner anderen LGK zugeordnet sind ==== Siehe auch ==== → [[klassen|Klassen]]