====== Lagerung ====== Rechtliches Minenfeld für die längerfristige Aufbewahrung von [[gefahrstoff|Gefahrstoffen]]. Beachtet werden müssen die Vorgaben des Gefahrstoffrechts, die [[betriebssicherheitsverordnung|Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)]], stoffspezifische technische Regeln, Umwelt- und Wasserrecht und Brandsutzbestimmungen. Je nach Sachlage können Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zusätzliche Auflagen fordern. Soll [[abfall|Abfall]] gelagert werden, kommt noch einiges oben drauf. Aus der Sicht des Logistikers beginnt Lagerung dort, wo der Transport endet. Etwas präziser sieht es das Gefahrstoffrecht vor: Sofern ein gefährlicher Stoff nicht länger als 24h am selben Ort verbleibt, gehört das noch zum Transport und es ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden (transportbedingter Zwischenaufenthalt/ logitisches Lager). Sofern Wochenenden oder Feiertage den 24h-Zeitraum erwischen, darf dieser bis zum nächsten Werktag interpretiert werden. Wird so etwas jedoch regelmäßig und geplant durchgeführt, sieht die ständige Rechtsprechung darin wieder eine Lagerung. ==== Siehe auch ==== * [[technische_regel_fuer_betriebssicherheit|Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)]] * [[technische_regeln_brennbare_fluessigkeiten|Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten (TrbF)]] * [[technische_regeln_gefahrstoffe|Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)]]